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Pflegebesuche für die Kassen

Image by Gabrielle Henderson

Pflegebesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld bekommen, sprich, von ihren Angehörigen gepflegt werden, haben gemäß der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine regelmäßige Beratung und Hilfestellung. Mit diesen Beratungseinsätzen möchte der Gesetzgeber die „Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege“ vorantreiben. Somit wird ein Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegrad 1 – 3 einmal halbjährlich und für Pflegegrad 4 – 5 einmal vierteljährlich verpflichtend.

Post von der Kasse: Der Beratungseinsatz ist wieder einmal fällig, sonst wird das Pflegegeld gekürzt. Diese Konstellation ist unter Pflegegeldbeziehern und Pflegenden wohl bestens bekannt und meist mit einem genervten Seufzen verbunden

Sollten Sie also wieder einmal Post von den Kassen erhalten, so wissen sie, dass wir gern an Ihrer Seite stehen und Ihnen den entsprechenden Pflegeeinsatz anbieten. Wir übernehmen diesen gesetzlichen Auftrag gerne so unkompliziert wie möglich und erbringen diesen sorgfältig, liebevoll und kompetent.

Persönliche Beratung. Individuelle Betreuung.

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Ambulante Pflege Sturm 

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Tel.: 099219062355 

Fax: 099219062538

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